Aktuelles
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Eigentlich sollte der Verfassungsartikel über Zwangsfusionen von Gemeinden gestrichen werden. Eine entsprechende Initiative ist unterwegs.
Ernst Hippenmeyer
Meggen
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Durch das neue Gemeindegesetz können die Regierung und der Kantonsrat auf Antrag einer betroffenen Gemeinde eine Zwangsfusion beschliessen (Art. 61, Abs. 4). Dieses undemokratische Vorgehen hat einschneidende Folgen für jede in diesen Vorgang involvierte Gemeinde. Jede Gemeinde hat ihre Geschichte, ihre Eigenheiten, ihre Sitten und Bräuche, welche sich über viele Jahrzehnte hinweg eingespielt und bewährt haben. Übergeben wir diese Sitten und Bräuche dem Grossmoloch Luzen, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass solche gemeindeerhaltenden Strukturen über kurz oder lang verschwinden werden. Die Persönlichkeitsstruktur und der kulturelle Charakter einer jeden Gemeinde werden mit Sicherheit verloren gehen, sie werden vom Grossmoloch Stadt Luzern geschluckt. Das Leben in diesen Gemeinden wird eintönig, die Vereinsamung nimmt ihren ungebremsten, schleichenden Fortgang. Kommt hinzu: Heute wird Horw von einer bürgerlichen Mehrheit regiert. Würde diese von der linksrotgrün regierten Mehrheit in der Stadt wohl auch geschluckt? Das neue Gemeindegesetz öffnet einer solchen Machtverschiebung Tür und Tor. Horw würde seine Identität verlieren.
Jörg Conrad
Vorstandsmitglied IG Horw
Claudia Meier
Oberkirch
Urs Meyer
Ruswil
Anian Liebrand
Beromünster
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Es steht aber auch nirgends, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Gemeinde eine Fusion beantragen kann. So geht der Regierungsrat davon aus, dass nur finanziell schwache Gemeinden eine Zwangsfusion mit einer benachbarten Gemeinde beantragen würden. Dies muss aber nicht sein, denn auch dazu äussert sich das Gesetz nicht. So könnte auch die Stadt Luzern den Antrag zu einer Zwangsfusion mit einer Agglogemeinde stellen: mit dem Argument, dass dies für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt notwendig sei. Die Bewohner dieser Gemeinden wären dann dem Kantonsrat – der ja ein Gross-Luzern schaffen will – ausgeliefert.
Weiter steht im neuen Gemeindegesetz, dass der Kantonsrat eine Fusion nur verweigern kann, wenn diese unzweckmässig ist. Diese Formulierung ist ebenfalls alles andere als eindeutig. Wer für ein Gross-Luzern oder ein Gross-Sursee ist, für den sind halt alle entsprechenden Fusionen zweckmässig. Ob die Kantonsbürger hinter dieser Zentralisierungsstrategie stehen oder nicht, spielt keine Rolle. Denn durch den Wegfall des Referendumsrechts werden sie zu Zuschauern degradiert.
Peter With
Reussbühl
Warum wohl? Die nun vorliegenden Zwangsfusionsbestimmungen machen es möglich, dass eine Gemeinde auch dann ein Zwangsfusionsgesuch mit der Nachbargemeinde stellen kann, wenn sie ihre Aufgaben nicht mehr allein lösen will und den Weg des geringsten Widerstandes sucht. Der Kantonsrat hätte nur noch zu prüfen, ob eine solche Fusion wirtschaftlich Sinn macht. Die finanziell etwas stärkere Gemeinde hätte die ungeliebte Zwangsheirat zu akzeptieren. Das widerspricht den bewährten Prinzipien von Eigenverantwortung und Subsidiarität.
Erhard Scherrer
Meggen
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