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NLZ: Leserbrief gegen das Gemeindegesetz

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Geschrieben von: Peter With
Kategorie: Aktuelle Infos
Veröffentlicht: 03. Juli 2010
Zugriffe: 5714
Man hätte erwarten dürfen, dass bei der Anpassung des Gemeindegesetzes an die neue Kantonsverfassung ungenaue Begriffe präzisiert würden. Das hat der Kantonsrat im Artikel über die Zwangsfusion von Gemeinden leider unterlassen. Laut Verfassung darf eine betroffene Gemeinde an den Kantonsrat Antrag auf Zwangsfusion mit einer anderen Gemeinde stellen. Was aber heisst betroffen? Geht es um Finanzprobleme, strukturelle Notlagen, oder wurde eine Gemeinde beim Fusionsprozess anderer Gemeinden nicht mitgenommen? Darauf gibt das Gemeindegesetz keine Antwort. Es lässt die Gemeinden und ihre Stimmberechtigten im Ungewissen. Die Verfassung sagt dazu nur, die Zwangsfusion müsse in Bezug auf wirtschaftliche und wirksame Aufgabenerfüllung Sinn machen. Sich nur auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu berufen, wenn die Rechte der Stimmbürger ausgehebelt werden, ist staatspolitisch gefährlich. Weil das Gemeindegesetz in dieser wichtigen Frage keine Hilfe bietet, ist es in der Abstimmung vom 8. Februar abzulehnen und zur Verbesserung an den Gesetzgeber zurückzuweisen.

Eigentlich sollte der Verfassungsartikel über Zwangsfusionen von Gemeinden gestrichen werden. Eine entsprechende Initiative ist unterwegs.

Ernst Hippenmeyer
Meggen

NLZ: Leserbriefe gegen das Gemeindegesetz

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Geschrieben von: Peter With
Kategorie: Aktuelle Infos
Veröffentlicht: 03. Juli 2010
Zugriffe: 5863

Durch das neue Gemeindegesetz können die Regierung und der Kantonsrat auf Antrag einer betroffenen Gemeinde eine Zwangsfusion beschliessen (Art. 61, Abs. 4). Dieses undemokratische Vorgehen hat einschneidende Folgen für jede in diesen Vorgang involvierte Gemeinde. Jede Gemeinde hat ihre Geschichte, ihre Eigenheiten, ihre Sitten und Bräuche, welche sich über viele Jahrzehnte hinweg eingespielt und bewährt haben. Übergeben wir diese Sitten und Bräuche dem Grossmoloch Luzen, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass solche gemeindeerhaltenden Strukturen über kurz oder lang verschwinden werden. Die Persönlichkeitsstruktur und der kulturelle Charakter einer jeden Gemeinde werden mit Sicherheit verloren gehen, sie werden vom Grossmoloch Stadt Luzern geschluckt. Das Leben in diesen Gemeinden wird eintönig, die Vereinsamung nimmt ihren ungebremsten, schleichenden Fortgang. Kommt hinzu: Heute wird Horw von einer bürgerlichen Mehrheit regiert. Würde diese von der linksrotgrün regierten Mehrheit in der Stadt wohl auch geschluckt? Das neue Gemeindegesetz öffnet einer solchen Machtverschiebung Tür und Tor. Horw würde seine Identität verlieren.

Jörg Conrad
Vorstandsmitglied IG Horw

Der Luzerner Regierungsrat verfolgt das Ziel, unseren Kanton in die beiden Grosszentren Luzern und Sursee zu überführen. Die heutigen, meist sehr gut funktionierenden, eigenständigen Gemeinden sollen abgeschafft werden. Dabei wird mit angeblich tieferen Gemeindeausgaben und höheren Kantonsbeiträgen geködert. Der Grossteil der Gemeinden ist aber zufrieden mit den kleinräumigen Strukturen und der Bürgernähe. Also braucht die Regierung geeignete gesetzliche Massnahmen, um die Fusionitis anzutreiben. Mit dem revidierten Gemeindegesetz kann der Kantonsrat Luzerns Gemeinden zur Fusion zwingen. Solcher Gigantismus und Zentralismus widerspricht zutiefst meinem Bild einer demokratisch und subsidiär geführten Schweiz. Die geplante Grossfusion Luzerns dient bestenfalls dem Erreichen internationaler Standards und dem finanziellen Gewinn international operierender Grosskonzerne.

Claudia Meier
Oberkirch

Etwas verwirrt habe ich die Begründung des Luzerner Stadtrates Bieder wahrgenommen, warum er für das Gemeindegesetz sei. Die Möglichkeit, Gemeinden zu Fusionen zu zwingen, sei als «Ultima Ratio» zu verankern. Also, wenn jeglicher Fusionsdruck am Widerstand der Bürger scheitert, soll es halt Zwangsfusionen geben. Das erstaunt. Die Befürworter betonen sonst stets, dass es Fusionen gegen den Willen der Bürger nie geben werde. Das ist zumindest die offizielle Version. Dies mit dem Ziel, das Volk zu beruhigen, damit es Ja stimmt. Wohlwissend, dass Fusionszwang aus demokratischer Sicht sehr problematisch ist. Kann ein Zusammenschluss wirklich Früchte tragen, wenn er nicht vom Volk mitgetragen wird? Durch das Gemeindegesetz würde dieses Szenario Realität werden. Dank Herrn Bieders ehrlicher Aussage wissen wir nun auch um die Absicht vieler Politiker, dies zu tun.

Urs Meyer
Ruswil

Von Befürwortern des Gemeindegesetzes wird oft ins Feld geführt, ein Nein ändere ja gar nichts. Mit dem Ja zur neuen Verfassung 2007 habe man schon vorgespurt. Bei einem Nein zum Gemeindegesetz bleibe alles beim Alten, weil die Inhalte des Gesetzes schon in der Verfassung stünden. Das Referendum sei ein «Leerlauf», denn was in der Verfassung stehe, müsse zwingend auch im Gesetz sein. Dem widerspreche ich vehement. Wenn über 3000 Bürgerinnen und Bürger eine Abstimmung über das Gemeindegesetz verlangen, ist es ein Hohn, das als «Leerlauf» zu bezeichnen. Wenn die Stimmbürger das Gemeindegesetz (und damit Zwangsfusionen und Volksrechtsabbau) ablehnen, sind die Politiker verpflichtet, das Gesetz und die Verfassung anzupassen. Alles andere ist undemokratisch!

Anian Liebrand
Beromünster

NLZ: So macht der Kanton Luzern Druck

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Geschrieben von: Peter With
Kategorie: Aktuelle Infos
Veröffentlicht: 03. Juli 2010
Zugriffe: 5747
So_macht_der_Kanton_Luzern_Druck

NLZ: Leserbriefe gegen das Gemeindegesetz

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Geschrieben von: Peter With
Kategorie: Aktuelle Infos
Veröffentlicht: 03. Juli 2010
Zugriffe: 5787
Regierungsrat Schwerzmann behauptet, dass Zwangsfusionen für den Fall vorbehalten sind, dass eine Gemeinde «unausweichlich vom Bankrott betroffen ist», «eine nötige Steuererhöhung verweigert hat» und die «Regierung wiederholt Sonderbeiträge gesprochen hat». Mich würde interessieren, woher er diese Informationen hat. Aus dem Gemeindegesetz nämlich nicht. Dort steht in Paragraf 61 Abs. 4 eindeutig, dass eine Gemeinde auf Antrag an den Kantonsrat von diesem mit einer anderen Gemeinde zwangsfusioniert werden kann. Hätte der Regierungsrat wirklich so harte Kriterien für eine Zwangsfusion gewollt, dann hätte man das auch im Gemeindegesetz so schreiben können.

Es steht aber auch nirgends, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Gemeinde eine Fusion beantragen kann. So geht der Regierungsrat davon aus, dass nur finanziell schwache Gemeinden eine Zwangsfusion mit einer benachbarten Gemeinde beantragen würden. Dies muss aber nicht sein, denn auch dazu äussert sich das Gesetz nicht. So könnte auch die Stadt Luzern den Antrag zu einer Zwangsfusion mit einer Agglogemeinde stellen: mit dem Argument, dass dies für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt notwendig sei. Die Bewohner dieser Gemeinden wären dann dem Kantonsrat – der ja ein Gross-Luzern schaffen will – ausgeliefert.

Weiter steht im neuen Gemeindegesetz, dass der Kantonsrat eine Fusion nur verweigern kann, wenn diese unzweckmässig ist. Diese Formulierung ist ebenfalls alles andere als eindeutig. Wer für ein Gross-Luzern oder ein Gross-Sursee ist, für den sind halt alle entsprechenden Fusionen zweckmässig. Ob die Kantonsbürger hinter dieser Zentralisierungsstrategie stehen oder nicht, spielt keine Rolle. Denn durch den Wegfall des Referendumsrechts werden sie zu Zuschauern degradiert.

Peter With
Reussbühl

Ernst Hippenmeyer stellt zu Recht fest, dass es der Kantonsrat verpasst hat, im neuen Gemeindegesetz den ungenauen Paragrafen 74 Abs. 3 der Kantonsverfassung über Zwangsfusionen zu präzisieren. Obwohl die Befürworter des Gemeindegesetzes nun dauernd wiederholen, dass Zwangsfusionen nur als Ultima Ratio vorgesehen seien, hat man es unterlassen, das auch wirklich so in das Gesetz zu schreiben.

Warum wohl? Die nun vorliegenden Zwangsfusionsbestimmungen machen es möglich, dass eine Gemeinde auch dann ein Zwangsfusionsgesuch mit der Nachbargemeinde stellen kann, wenn sie ihre Aufgaben nicht mehr allein lösen will und den Weg des geringsten Widerstandes sucht. Der Kantonsrat hätte nur noch zu prüfen, ob eine solche Fusion wirtschaftlich Sinn macht. Die finanziell etwas stärkere Gemeinde hätte die ungeliebte Zwangsheirat zu akzeptieren. Das widerspricht den bewährten Prinzipien von Eigenverantwortung und Subsidiarität.

Erhard Scherrer
Meggen

NLZ: Streit um Zwang und fremde Vögte

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Geschrieben von: Peter With
Kategorie: Aktuelle Infos
Veröffentlicht: 03. Juli 2010
Zugriffe: 5751

Streit_um_Zwang
  1. Rückzug der Verfassungsinitiative "Mehr Demokratie bei Gemeindefusionen"
  2. Für ein eigenständiges Emmen!
  3. Brief von Regierungsrätin Schärli entlarvt die Absicht der Fusionisten!
  4. Föderalismus

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