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Was läuft da eigentlich ab ?
Nur dank der Tatsache, dass einige beherzte Bürgerinnen und Bürger das Referendum gegen dieses antidemokratische Gesetz ergriffen und zustandegebracht haben, kommt es am 8. Februar 2009 überhaupt zu einer Volksabstimmung. Kein Mensch hat etwas gegen Fusionen von Gemeinden (ehrlicherweise muss man von „Eingemeindungen“ sprechen), wenn diese die „Ultima ratio“ (letzte Möglichkeit) bilden und die betroffene Bevölkerung an der Urne selber JA oder NEIN zu einem solch einschneidenden Ereignis sagen kann. Im Hintergrund sind aber seit geraumer Zeit Kreise auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene am Werk, welche die Zahl der 26 Kantone massiv verringern und die Zahl der heute rund 3‘000 Gemeinden auf gerademal 300 reduzieren wollen. Die Zentralisten aus Bern und die Fusionsturbos in den Kantonen möchten aus den autonomen Gemeinden am liebsten reine Verwaltungsbezirke machen und die bewährte Gemeindeautonomie abschaffen. Unser direktdemokratisches System ist in grosser Gefahr! Im Interesse der Wahrung der Volksrechte muss diese Änderung des Gemeindegesetzes am 8. Februar mit einem wuchtigen NEIN bachab geschickt werden!
Intelligente Zweckverbände statt Zwangsfusionen!
Es ist gar keine Frage, dass das umfassende Zusammengehen zweier oder mehrerer Gemeinden ein Thema sein kann. So macht etwa die Eingemeindung (Der Begriff „Fusion“ sollte aus dem politischen Vokabular verschwinden, denn tatsächlich geht es ja immer um „Eingemeindungen“) durchaus Sinn. Aber zwei zentrale Vorbedingungen müssen im Interesse der Demokratie unbedingt erfüllt sein: 1. Die „Eingemeindung“ darf erst dann in Frage kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und 2. Das betroffene Gemeindevolk muss das Recht auf eine Urnenabstimmung behalten können, bevor die Eingemeindung beschlossen wird! Die Luzerner Seegemeinden haben immer wiederbewiesen, dass sie ihre politische Eigenständigkeit bewahren können und wollen. Mit intelligenten Zweckverbänden haben sie sich aber dort zusammengeschlossen, wo es eben Sinn macht. Man denke etwa an die Seniorenpolitik, an die Zusammenarbeit von Feuerwehren und Zivilschutz, an das Regionalmuseum, an den Wasserverbund, an die Zusammenarbeit zwischen Weggis und Greppen in Verwaltungssachen oder an den jüngsthin erfolgten Beitrag zur gemeinsamen Kehrichtentsorgung. Fazit: Solange es möglich ist, sollten die gewachsenen Gemeindestrukturen nicht angetastet werden. Eine Eingemeindung muss immer „Ultimo ratio“ bleiben. Das Volk muss rechtzeitig, frei und geheim abstimmen können und Zwangsfusionen darf es niemals geben.
Bundes- und Kantonszentralisten sind seit Jahren auf dem Kriegspfad!
Im Jahre 2002 erschien ein dicker Bericht einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag der Kantonsregierungen Vorschläge zur Neu-Strukturierung der Schweiz machen musste. Das Ergebnis: 26 Kantone seien zuviel! Kleinstkantone wie etwa die beiden Appenzell, Ob- und Nidwalden, Uri usw. seien vor dem Hintergrund der weiter wachsenden EU nicht mehr zeitgemäss. Man müsse das föderalistische Schweizersystem „verschlanken“ und so mehr „Effizienz und Synergien“ gewinnen. Es könne nicht sein, dass die Appenzeller AR (55‘000 Ew.) und AI (15‘000 Ew.) gerade soviele Ständeräte in der kleinen Bundeskammer hätten, wie der Einwohnerriese Zürich(850‘000). Deshalb müsse man auf die Schaffung von „5-6 METROPOLITAN-REGIONEN“ (Genf, Basel, Bern, Zürich, St. Gallen, Luzern) hinarbeiten – die kleinen Kantone hätten dagegen zu verschwinden.
Im Sommer 2005 doppelte die sog. „Avenir Suisse“ mit einem fast ebenso dicken Bericht nach: 26 Kantone seien definitiv zuviel. Mindestens die Hälfte aller kantonalen Verwaltungen könne man ohne Verluste zusammenlegen, bzw. „fusionieren“. Auch seien die 3‘000 selbständigen Gemeinden der Schweiz nicht mehr zeitgemäss, noch deren 300 würden absolut genügen.
Die Ideen der „Avenir Suisse“ erinnern stark an die „Helvetische Republik“ (1798-1803), welche seinerzeit gegen den Widerstand des Volkes – auf den Spitzen der französischen Besatzer-Bajonette! – der Eidgenossenschaft aufgezwungen wurde. Eine zeitlang wurden sogar die Kantone Uri, Schwyz, Zug, Ob- und Nidwalden, Gersau und Engelberg zum Kanton „Waldstätten“ zwangsfusioniert! Die Kantonsgrenzen verschwanden und die Kantone selber wurden zu reinen Verwaltungsbezirken degradiert.
Kanton Luzern 1. Teil: Zentralisten und Fusionsturbos haben das „Kriegsbeil“ ausgegraben!
Zur aktiven Zeit der a.Regierungsräte Huber (Justiz) und Meyer (Finanzen) galten die Seegemeinden Weggis, Vitznau und Greppen als Vorzeigeobjekte für „Fusionsideen“. Inzwischen ist es diesbezüglich etwas ruhiger geworden. Nicht so beim „Verein Gross-Luzern“ (Präsident a.Regierungsrat Paul Huber). Dieser Verein dehnt seine „Fusionsempfehlungen“ offensiv und weiter aus. Erst kürzlich haben die Gemeindepräsidenten (teilweise ohne jegliche Rücksprache mit dem eigenen Gemeinde-Volk) beschlossen, man solle und wolle die Idee „Gross-Luzern“ prüfen…Im Spätsommer 2008 hatte der Regierungsrat die Idee lanciert, den Kanton Luzern in gerademal noch 3 „Gross-Regionen“ einzuteilen und die Ämterstrukturen abzuschaffen. Die Seegemeinden wären den Gross-Region „Seetal“ zugeteilt worden. Die Hochdorfer u.a.m. waren von der regierungsrätlichen Idee gar nicht begeistert und die Pläne verschwanden (für wie lange wohl?) in der Schublade.
Kanton Luzern 2. Teil: Schaffung der GROSS-REGION LUZERN mit ca 180‘000 Einwohnerinnen/-er!
Wenn die diesbezüglichen Pläne und Absichten der Zentralisten eines Tages Wirklichkeit werden sollten, so stehen den 180‘000 „Agglo-Menschen“ nur noch knapp „160‘000“ „Land-Menschen“ gegenüber. Rechne! Die verbleibende Landbevölkerung wäre klar in die Minderheit versetzt und müsste den Machtverlust bitter bezahlen. Man stelle sich z.B. dieses Szenario vor: Der Bund stellt dem Kanton Luzern 30 Mio Franken zur freien Verfügung bereit. GROSS-LUZERN (180‘000) will damit den öffentlichen Verkehr in der GROSS-AGGLO fördern. Das Land (160‘000) möchte damit dringend notwendige (Hochwasser-) Schutzmassnahmen realisieren. Glaubt Jemand im Ernst, dass die Summe in geheimer Abstimmung fair geteilt würde?
Kommt was folgt hinzu: Auf der Bundesebene gibt es für kleine Kantone immerhin noch eine Zweite Kammer (Ständerat), wo die Appenzeller (70‘000 Ew.) genauso 2 Sitze haben wie die Zürcher (850‘000 Ew.)und sich deshalb mit gleichlangen Spiessen wehren können. Auf der kantonalen Ebene, mit dem neuen GROSS-LUZERN, gäbe es eine solche Gleichgewichtsmöglichkeit natürlich nicht. Die Landschaft hätte also auf jeden Fall das Nachsehen.
8. Februar 2009: NEIN zur undemokratischen Änderung des Gemeindegesetzes!
Wer das neue Gemeindegesetz genau studiert, stellt fest, dass ein NEIN zu dieser Vorlage die absolute Voraussetzung dafür ist, dass eine Region GROSS-LUZERN verhindert werden kann.
Nicht nur die Tatsache, dass Regierung und Kantonsrat das Stimmvolk „Fusionswilliger Gemeinden“ mit einem 160 Millionen-Fonds (notabene aus allgemeinen Steuergeldern!),bzw. mit Aussicht auf Steuersenkungen ködern (sprich „manipulieren“) wollen, sondern nach dem neuen Gemeindegesetz hat das Volk a) keinerlei Möglichkeit mehr, in geheimer Abstimmung zu sagen, ob es überhaupt eine Fusion, bzw. Eingemeindung will oder nicht und b) können Regierung und Kantonsrat sogar ZWANGSFUSIONEN (Art 61, Abs 4) verfügen, ohne dass sich das betroffene Gemeinde-Volk in irgendeiner Weise dagegen wehren könnte. Es ist mir völlig unerklärlich, wie die Parteivorstände und die grosse Mehrheit der Delegiertenversammlungen von CVP, FDP und SP zu einem solch undemokratischen Gemeindegesetz die JA-Parole herausgeben können.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger: Die Demokratie und die Gemeindeautonomie ist in grosser Gefahr! Gehen Sie unbedingt abstimmen und schicken sie das antidemokratische Gemeindegesetz bachab! Danke.
Hermann Suter-Lang
Greppen
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Entlebucher Anzeiger:
Wie nur wird man dem Volk gerecht? Podiumsgespräch über die Änderung des Gemeindegesetzes
Während Hilmar Gernet und Robert Küng das neue Gemeindegesetz als verfassungsgemäss verteidigten, erachteten Gody Studer und Erwin Dahinden es als undemokratisch.
Vor einem kleinen Publikum diskutierten am Mittwoch in Werthenstein vier Politiker über das neue Gemeindegesetz. Dabei wurde klar, dass sie zwar ähnliche Grundsätze vertreten, aber verschiedene praktische Umsetzungen anstreben.
Wie respektiert man am besten den Willen des Volkes? Und wie kann man die Autonomie der einzelnen Gemeinden garantieren? Dies waren zentrale Fragen beim Podiumsgespräch zum neuen Gemeindegesetz am Mittwochabend in Werthenstein. Gerade mal zwanzig Besucher folgten der Einladung ins Restaurant Kloster – an jenem Abend, an dem der Gemeinderat wieder einmal mit demjenigen zweier Nachbarsgemeinden zusammensass und über die Zukunft Werthensteins sprach. Das Podium im Kloster wurde vom Verein gegen Gross-Luzern gemeinsam mit der SVP Werthenstein organisiert. Für das neue Gemeindegesetz argumentierten der Schenkoner CVP-Kantonsrat Hilmar Gernet sowie der Kantonsrat und fusionserprobte Gemeindepräsident von Willisau, Robert Küng (FDP). Auf der Gegnerseite diskutierten Erwin Dahinden, Kantonsrat der SVP Schüpfheim, und Gody Studer, Gemeindepräsident von Escholzmatt (CVP). Martin Spilker, redaktioneller Mitarbeiter beim EA, moderierte die Diskussion.
Kurs korrigieren «2007 wurde die neue Verfassung mit 64 Prozent der Volksstimmen angenommen und die meisten Bestandteile davon sind zu akzeptieren», sagte Anian Liebrand, JSVP-Politiker und Sekretär des Vereins gegen Gross-Luzern, zum Einstieg in den Diskussionsabend. Sein Verein stört sich jedoch am Paragrafen 74 über das Gemeindegesetz, weil er vom Kantonsrat verfügte «Zwangsfusionen» ermögliche und das Referendumsrecht abschafft, wenn zwei Gemeinden sich auf eine Fusion einigen konnten. Liebrand sieht im neuen Gemeindegesetz eine Strategie zur Stärkung der Gemeindereform 2000+ und der von der Regierung angestrebten wirtschaftlichen Entwicklungszentren Luzern und Sursee. Mit einem Nein gegen dieses Gemeindegesetz werde der eingeschlagene Kurs etwas korrigiert. Damit das Gesetz weiterhin mit der Kantonsverfassung übereinstimmt, hat der Verein auch eine Initiative zur Verfassungsänderung im Sinne des alten Gemeindegesetzes lanciert.
Demokratie beibehalten Der Volkswille sei zu respektieren, die Demokratie dürfe nicht eingeschränkt werden. Da waren sich alle Podiumsteilnehmer einig. Über die Umsetzung dieses Grundsatzes schieden sich jedoch die Geister. Während Gody Studer in der Abschaffung des fakultativen Referendums bei geplanten Gemeindefusionen eine Beschneidung des demokratischen Volksrechtes sah, plädierte Hilmar Gernet dafür, den Willen des Volkes zu akzeptieren und das Gemeindegesetz anzunehmen. Schliesslich habe sich das Volk vor eineinhalb Jahren demokratisch für die Verfassungsänderung ausgesprochen. Gernet bezweifelt, dass das Referendum gegen das Gesetz der richtige Ansatz sei und verweist auf die lancierte Initiative zur Verfassungsänderung. Er wirft den Gegenern vor, zurzeit einen Stellvertreterkrieg zu führen: «Es geht gar nicht darum, ob die Gemeinden selber entscheiden dürfen, sondern darum, sich gegen ‹Gross-Luzern› zu wehren.»
Autonomie der Gemeinden wahren Auch dass die Gemeindeautonomie gewahrt und die Gemeinde als Urzelle der Demokratie gestützt werden muss, war für alle vier Politiker unbestritten. Gerade deshalb möchten die Befürworter der Gesetzesänderung fusionswillige Gemeinden schützen und das fakultative Referendum abschaffen, wenn deren Bevölkerung demokratisch eine Fusion beschlossen hat. Gody Studer wendete aber ein, dass grössere Fusionen zu Ungleichgewichten führen oder Veränderungen bei Wahlkreisen, Kantonsratsmandaten oder dem Finanzausgleich bewirken könnten. Solche Verschiebungen beträfen demnach auch andere Gemeinden, und diese sollen weiterhin – quasi als Sicherheitsanker – ein Mitspracherecht haben. Gernet versuchte zu beruhigen, dass Fusionen vom Kantonsrat nur bewilligt würden, sofern sie sinnvoll seien und dass der Kantonsrat nicht gegen die Interessen der Bevölkerung entscheiden würde.
Randregionen sind Verlierer Als einziger fusionserprobter Politiker in der Runde berichtete Robert Küng von seinen Erfahrungen in Willisau. Er bestätigte Erwin Dahindens Befürchtung, dass die Randregionen durch die zunehmende Zentralisierung zu den Verlieren gehören. «Aber die Randregionen sind sowieso die Verlierer. Das hat wirtschaftliche Gründe und darauf haben Fusionen keinen Einfluss.» Im Gegenteil, durch den Zusammenschluss von Willisau Stadt und Land habe die Region eine koordinierte Stimme erhalten und so die Berufsschule erhalten können, sagte Küng. Grundlage für das Gemeindeleben seien die Dörfer, nicht die Gemeindegrenzen, und dieses Gesellschaftsleben finde weiterhin statt. Gernet verteidigte die Existenz von grossen Zentren, denn diese generierten Steuersubstrat – darunter jährlich 100 Millionen Franken, die dank der noch immer bestehenden Solidarität in die Randregionen fliessen würden. «So dass das Entlebuch und das Hinterland weiter existieren können», sagte der Schenkoner Politiker.
Der Fall Werthenstein Dass gerade Werthenstein als Austragungsort des Podiums diente, ist kein Zufall. Die hoch verschuldete Entlebucher Gemeinde könnte schon bald Kandidatin für eine sogenannte Zwangsfusion sein. Robert Küng verglich die Gemeinde mit seiner eigenen und stellte fest, dass Willisau die gleichen Probleme gehabt habe: gleiche Verschuldung bei gleichem Steuerfuss. «Willisau musste sich bewegen», sagte er. Dass der Regierungsrat Werthenstein den Entschuldungsbeitrag verweigert habe, sei ein Fehler, glaubt Küng, aber nun blieben der Gemeinde zwei Möglichkeiten: «Man kann fusionieren oder abspecken.» Letzteres heisse, die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden suchen, was mit einem Demokratieverlust einhergehe, und auslagern: Verwaltung, Unterhalt, Schule. Ein Trost bleibt: Sollte der Kantonsrat auf Gesuch einer anderen Gemeinde eine Fusion anordnen, bleibt den Werthensteinern auch mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit eines Referendums.
Marina Felder
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Die regierungsrätliche Volksbotschaft zur "Änderung des Gemeindegesetzes" weist Falschaussagen auf. Der Text im Abstimmungsbüchlein bedarf einer Richtigstellung.
1. Referendum durch Verfassung nicht ausgeschlossen
In der Kurzzusammenfassung "Für eilige Leserinnen und Leser" auf Seite 13 wird ein fehlerhaftes Argument ins Feld geführt. Im letzten Abschnitt dieser Seite behauptet die Regierung, weder das Parlament noch das Volk könne die verfassungsmässigen Bestimmungen zur Gemeindevereinigung in einem Gesetz abändern. Das ist grundfalsch. Nach § 24 lit. e i.V. mit § 45 KV kann in einem Gesetz vorgesehen werden, dass bestimmte Beschlüsse des Kantonsrates dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Gemäss § 23 lit. g kann in einem Gesetz auch das obligatorische Referendum für Beschlüsse des Kantonsrates vorgesehen werden. Es ist demnach keineswegs im Sinn der Verfassung, die Ermöglichung eines Referendums zu verbieten.
2. Gesetze können von Verfassung abweichen
In der Erläuterung zu den kantonsrätlichen Genehmigungsbeschlüssen auf Seite 17 heisst es, dass kein Spielraum für eine abweichende Regelung im Gesetz bestehe. Was hier – ohne Grundlage – behauptet wird, ist Unfug: Die Verfassung selber sieht in § 23 lit.g und in § 24 lit.e ausdrücklich vor, dass Kantonsratsbeschlüsse dem Referendum unterstellt werden können. Das gilt auch für Beschlüsse nach § 74 Abs.2 KV. Das entspricht auch einem fundamentalen Grundsatz der Demokratie.
3. Unklare Aussagen
Auf Seite 20, im zweitletzten Absatz, werden die vorerwähnten Behauptungen wiederholt. Es stimmt jedoch nicht, dass das Gesetz nicht von der Verfassungsordnung abweichen kann. Das Gesetz kann – wie auf Bundesebene – zusätzliche Referendumsmöglichkeiten schaffen. Der Kanton will nur nicht, er könnte schon. Es stimmt auch nicht, dass die Regierung bei einer Ablehnung der Gesetzes-Revision verpflichtet wäre, die Verfassung direkt anzuwenden. Diesfalls gilt immer noch das alte Gemeindegesetz, das bei Fusionen geändert werden muss und somit auch nach neuer Kantonsverfassung das fakultative Referendum zulassen muss.
Diese Klarstellungen stützen sich auf die Beurteilungen von Dr. Alexander Wili, Kriens und Viktor Rüegg, Luzern. Des Weiteren ist festzuhalten, dass der Schreibstil verfänglich und beschönigend daher kommt. Eine objektive Darstellung sieht anders aus.
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