Geschrieben von: Peter With
Kategorie: Aktuelle Infos
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Gemäss schweizerischem Strafgesetzbuch Artikel 281 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen anderen Vorteil anbietet, verspricht, gibt oder zukommen lässt, damit er in einem bestimmten Sinne stimme oder wähle. Der Regierungsrat des Kantons Luzern will die Stimmberechtigten durch Fusionsbeiträge zur Aufgabe eigenständiger Gemeinden in der Agglomeration bewegen (wie er dies mit 20 Millionen Franken bei der Fusion von Littau versuchte). 
 
Im Visier sind Adligenswil, Ebikon, Emmen und Kriens. Bei diesen vier Gemeinden handelt es sich (im Gegesatz zu Fusionen kleiner, finanzschwacher Gemeinden auf der Landschaft) um Gemeinwesen, die durchaus in der Lage sind, sich selbstständig zu verwalten. Die geplanten Fusionsbeiträge sollen nur die Stimmberechtigten für eine Fusion gefügig machen, die an sich nicht nötig ist. Das ist unfair und im Sinne unseres Strafrechtes geradezu rechtswidrig.
 
Alexander Wili, Rechtsanwalt und Notar, Kriens
 
 
Das infantile «Gross-Stadt»-Kesseltreiben gegen Vorortsgemeinden und die Landschaft nimmt Formen an, die man als demokratiefeindlich bezeichnen muss. Als Bürger stellt man fest, dass keine kontradiktorische Auseinandersetzung stattfindet. Es laufen Mechanismen ab wie bei der Fusion mit Littau, als die Stadt Luzern Littau auf Kosten des Kantons einen Köder von 20 Millionen Franken versprach.
 
Der Anteil für die Landschaft aus dem auf 95 Millionen reduzierten Fonds kann als Abstimmungsbestechung betrachtet werden. Würde bei den massgebenden Politikern ein unvoreingenommener, demokratischer Geist herrschen, würde man zumindest das Resultat der «Steuerungsgruppe» (Adligenswil, Ebikon, Emmen, Kriens) abwarten. Es scheint aber, dass der Regierungsrat lieber als Wegbereiter europäischer Gesetzgebung und internationaler Multis fungiert, statt auf urdemokratische Prinzipien Rücksicht zu nehmen. Das Problem unserer Epoche ist das rationalistische Denken, das auf sich gestellt «seine» Werte schafft.
 
Man urteilt nicht nach Tatsachen, sondern nach einer Doktrin, die keine Volksnähe zulässt. Das ungebrochene Wachstum im Kopf, foutiert sich der Behördenstaat um Verkehrsprobleme, Erholungsräume, urmenschliche Bedürfnisse. Man lässt dem Volk bewusst keine Zeit für eine Standortbestimmung: Ablieferung des Berichts von Ernst & Young Ende 2010. Ebenso Ende 2010 soll der Kantonsrat entscheiden. Die Volksabstimmung soll schon im Februar 2011 stattfinden. Eine «Starke Stadtregion Luzern» heisst nichts anderes als eine schwache Stimmbürgerin, ein schwacher Stimmbürger.
 
Bruno Ackermann, Adligenswil
 
 
Zeit der gnädigen Herren ist vorbei
Herr Regierungsrat Schwerzmann schreibt in seinen Äusserungen zum Finanzausgleich, dass auf kantonaler Ebene «den Gemeinden mehr Autonomie geschenkt» worden sei.
 
Woher nimmt Herr Regierungsrat Schwerzmann eigentlich die Legitimation, den Gemeinden Autonomie schenken zu können? Nach meiner bürgerlich-liberalen Staatsauffassung ist bei uns nach wie vor der Bürger der Souverän. Die Zeit der «gnädigen Herren von Luzern» ist bei uns seit 1848 vorbei, Herr Regierungsrat!
 
Erhard Scherer, Meggen